Verpackungslexikon |
Packmittel Die maßgebliche Norm, die DIN 55405, entwickelt folgende Systematik für die Definition von Packmitteln:
Auf die Herstellung von Packmitteln ist der Verpackungsmittelhersteller spezialisiert. Kunden, die ihre Produkte verpacken, also in einen lager-, lade-, transport- oder verkaufsfähigen Zustand bringen wollen, bestimmte Qualitätsanforderungen an die Packmittel. Sie unterliegen daher häufig einer speziellen Wareneingangskontrolle, die auch Packmittelprüfung genannt wird. An Packmittel, die in direktem Kontakt mit Lebensmitteln, Arzneistoffen oder Arzneimitteln kommen, werden besondere Qualitätsanforderungen gestellt. So ist eine besondere Kennzeichnung von Primärpackmitteln für die Lebensmittelindustrie üblich, um auf dem Transportweg zwischen dem Packmittelhersteller und dem Lebensmittelbetrieb jegliche Beeinträchtigung zu vermeiden. Spezielle Anforderungen gelten auch für die Verpackungen von Gefahrgut. Packmittel können auch als Förderhilfsmittel (z. B. Paletten, Behälter, Tablare), Transporthilfsmittel (z. B. Transportpaletten, Container, IBCs), Ladehilfsmittel (z. B. Paletten, Gitterboxen) oder als Lagerhilfsmittel (z. B. Behälter, Paletten, Gitterboxen) verwendet werden. |
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